b.partner – Ihr verlässlicher und zuverlässig qualifizierter Fiskalvertreter in der Schweiz!

Sind die Voraussetzungen für eine Registrierungspflicht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bezüglich der Mehrwertsteuern (MWST) erfüllt, müssen Sie einen Fiskalvertreter in der Schweiz vorweisen können.

Mit b.partner haben Sie einen erfahrenen und qualifizierten Fiskalvertreter, um Ihre mehrwertsteuerrechtlichen Verpflichtungen in der Schweiz zu erfüllen.

Hintergrund ist insbesondere das Anfang 2018 in Kraft getretene, teilweise revidierte Mehrwertsteuergesetz. Demnach sind seit Januar 2019 auch ausländische Versandhändler unter bestimmten Voraussetzungen mehrwertsteuerpflichtig.

Folgende Tatbestände bzw. Businesscases können zu einer Mehrwertsteuerpflicht bzw. Registrierungspflicht in der Schweiz führen:

  • Warenversand von der Schweiz aus
  • Anbieten von E-Commerce-Dienstleistungen für nicht mehrwertsteuerpflichtige Kunden in der Schweiz
  • Werkslieferungen in der Schweiz
  • Anbieten diverser Dienstleistungen, z. B. im Immobilienbereich
  • Durchführung von Montagearbeiten in der Schweiz

Unsere Dienstleistungen

Prüfung einer Schweizerischen Mehrwertsteuerpflicht und optimieren möglicher Tatbestände
Fiskalvertretung
Anmeldung bzw. Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
Erstellung und Einreichung der periodischen MWST-Abrechnungen
Registrierung bei der Eidgenössischen Zollverwaltung für ein ZAZ-Konto zur Vereinfachung der Einfuhrabwicklung
Prüfung der Vorsteuerabzugsmöglichkeiten
Begleitung von MWST-Kontrollen durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
Belegkontrollen
Klärung von MWST-Fragen und mehrwertsteuerliche Beurteilung von diversen Sachverhalten im nationalen sowie internationalen bzw. grenzüberschreitenden Verkehr

Eine zuverlässige und qualifizierte Vertretung lassen Sie erfolgreich sein!