Sind die Voraussetzungen für eine Registrierungspflicht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bezüglich der Mehrwertsteuern (MWST) erfüllt, müssen Sie einen Fiskalvertreter in der Schweiz vorweisen können.
Mit b.partner haben Sie einen erfahrenen und qualifizierten Fiskalvertreter, um Ihre mehrwertsteuerrechtlichen Verpflichtungen in der Schweiz zu erfüllen.
Hintergrund ist insbesondere das Anfang 2018 in Kraft getretene, teilweise revidierte Mehrwertsteuergesetz. Demnach sind seit Januar 2019 auch ausländische Versandhändler unter bestimmten Voraussetzungen mehrwertsteuerpflichtig.