Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Der Leserlichkeit und einfachheitshalber in der männlichen Form formuliert)

Alle Dienstleistungen von bepartner ag mit dem Produkt b.fit unterliegen vollumfänglich den vorliegenden Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden.

1. Allgemeines

bepartner ag unter dem Label bzw. Brand und Produkt b.fit erbringt Dienstleistungen im Bereich Personal Training und Group Fitness. Die Leistungen dienen der Gesundheitsförderung sowie der allgemeinen Leistungssteigerung und dürfen nicht als Therapie verstanden werden.

2. Zahlungsbedingungen

Der vollständige Betrag der jeweiligen Dienstleistung ist bei Buchung zu bezahlen oder wird, falls bereits ein Auftragsverhältnis zwischen dem Kunden und bepartner ag besteht, in Rechnung gestellt (Konditionen und Zahlungsfristen gemäss aktuell geltenden AGB’s von bepartner ag, abrufbar auf www.bepartner.ch).

3. Gesundheitsfragebogen (nur B2B Personal-Training)

Der Gesundheitsfragebogen ist gleich zu Beginn vollständig auszufüllen. Zur Absicherung und ihm Rahmen einer professionellen Dienstleistung von bepartner ag bzw. von b.fit ist dies obligatorisch. Der Trainer ist verpflichtet, über alle bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Trainer und dem Kunden.

4. Informationspflicht (alle Angebote)

Eine Veränderung des Gesundheitszustandes sowie eine Schwangerschaft ist der bepartner ag bzw. b.fit umgehend mitzuteilen. Änderungen von vertragsrelevanten persönlichen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mailadresse hat der Kunde unverzüglich zu melden.

5. Versicherung und Haftung

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. bepartner ag bzw. b.fit lehnt jegliche Haftung für Unfälle und Krankheiten ab. Die bepartner ag bzw. b.fit haftet nicht für den Verlust/Diebstahl von Wertgegenständen des Kunden. Der Trainingsteilnehmer haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen der Trainingsgeräte sowie für den Verlust von Leihgegenständen und hat die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu zahlen.

6. Beteiligung Krankenkassen

b.fit ist noch nicht Krankenkassen anerkannt.

7. Vertragsabschluss

Der Vertrag ist mit der Reservierung oder durch die mündliche Zusage rechtskräftig. Die AGB von b.fit werden mit einem Vertragsverhältnis bzw. einem Auftrag vorbehaltslos und rechtsverbindlich anerkannt.

8. Terminabsage

Terminabsagen müssen 24 Stunden im Voraus mitgeteilt werden, ansonsten die Buchung vollumfänglich verrechnet wird.

9. Nichtbeanspruchung der Leistungen

Kann ein Abonnement nicht mehr benutzt werden (Krankheit oder Unfall), so kann die Dienstleistung, nach Vorweisung eines Arztzeugnisses, zu einem späteren Zeitpunkt bezogen werden. Nach Absprache können die Trainings auf eine andere Person übertragen werden. Werden die Dienstleistungen des Anbieters nicht beansprucht, besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.

10. Datenschutz

Personenbezogene Informationen werden ausschliesslich im Zusammenhang mit b.fit verwendet. Informationen werden nicht ohne ausdrückliches Einverständnis des Kunden an Dritte weitergegeben. Siehe auch Datenschutzerklärung der bepartner ag (www.bepartner.ch).

11. Foto und Videomaterial

Mit dem Abschluss eines Abonnements wie auch mit Reservierung eines Trainings erklärt sich die teilnehmende Person damit einverstanden, dass während des Kurses aufgenommene Fotos und Videomaterial zu Werbezwecken der b.fit verwendet werden dürfen. Sollte die Person damit nicht einverstanden sein, muss das schriftlich der b.fit mitgeteilt werden.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der vorgehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

13. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Sitz der bepartner ag. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.